AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

Lieferungen erfolgen aufgrund der nachstehenden Bedingungen, die durch Auftragserteilung als anerkannt gelten. Ergänzungen, Abänderungen oder mündliche Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit unserer schriftlichen Bestätigung. Bei Sonderanfertigungen und veränderten Lagerwerkzeugen ist Umtausch oder Rückgabe nicht möglich. Bei Sonderanfertigungen nach Zeichnungen gilt als vereinbart, dass, wenn Zeichnungen nicht innerhalb 5 Tagen zurück-
geschickt werden, Sie mit der Zeichnung und damit verbundener Fertigung nach dieser Zeichnung einverstanden sind. Angebote sind hinsichtlich der Lieferungsmöglichkeit und Lieferzeit freibleibend. Verzugsstrafen oder sonstige Schadenersatzansprüche wegen verspäteter oder nicht erfolgter Lieferung lehnen wir ab. An Preisstellung halten wir uns 6 Wochen gebunden. – Zeitraum: Angebotsabgabe bis Auftragserteilung –.

Die Preise verstehen sich, soweit nichts anderes vereinbart ist, in Euro, sie sind freibleibend für Lieferung ab Werk ausschließlich Verpackung. In Rechnung gestellt werden die jeweils am Tage der Auslieferung gültigen Preise. Versand erfolgt stets, auch bei frachtfreier Lieferung, auch bei Anlieferung durch PKW/LKW, für Rechnung und Gefahr des Käufers, und in allen Fällen, wo besondere Vorschriften nicht gegeben werden, nach bestem Ermessen ohne Verantwortlichkeit für billigste Verfrachtung. Für Verluste, Verwechslungen oder Beschädigungen auf dem Wege vom Werk bis zum Empfangsort des Käufers wird kein Ersatz geleistet. Verpackung wird zweckentsprechend oder handelsüblich vorgenommen. Sie wird zum Selbstkostenpreis berechnet und kann grundsätzlich nicht zurückgenommen werden.


Beanstandungen

a) der Stückzahl und erkennbare Sachmängel an der von uns gelieferten Ware sind vom Besteller unverzüglich, spätestens innerhalb von 10 Tagen nach Eingang der Ware am Bestimmungsort bzw. Erbringen unserer Leistung aus Werkvertrag anzuzeigen. Bei von uns als berechtigt anerkannten Sachmängeln haben wir als Verkäufer grundsätzlich und vorrangig das Recht auf Nacherfüllung (Nachlieferung oder Nachbesserung). Für die Nacherfüllung ist uns eine angemessene Frist einzuräumen. Zur Minderung des Kaufpreises oder zum Rücktritt vom Vertrag ist der Käufer nur nach ausdrücklicher Zustimmung unsererseits berechtigt. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz, Arbeitslohn, Verzugsstrafen, Frachtauslagen sowie vergebliche Aufwendungen zum Zwecke der Nacherfüllung können wir nicht anerkennen. Sachmängelansprüche des Käufers verjähren nach spätestens 12 Monaten ab Ablieferungs-
datum (Gefahrenübergang). Durch die Nacherfüllung beginnt die Verjährungsfrist nicht erneut.

b) Die anwendungstechnische Beratung durch unsere Mitarbeiter in Wort und Schrift ist grundsätzlich unverbindlich und entbindet den Käufer nicht von der Prüfung der Sache auf Eignung für den Bestimmungszweck. Dies gilt auch dann, wenn die Sache allgemein für einen bestimmten Zweck empfohlen wird. Darüber hinaus gelten in Bezug auf die Mängelhaftung die Geschäftsbedingungen des jeweiligen Produktherstellers.

c) Umstände, die die Lieferung der Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, auch in der Person des Lieferanten des Verkäufers, entbinden für die Dauer der Behinderung oder deren Nachwirkung, von der Lieferungspflicht. Eigentumsvorbehalt: Bis zur Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldo-
forderungen aus Kontokorrent), die dem Verkäufer aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder künftig zustehen, werden dem Verkäufer die folgenden Sicherheiten gewährt, die er auf Verlangen nach seiner Wahl freigeben wird, soweit ihr Wert die Forderungen nachhaltig um mehr als 20% übersteigt.

Die Ware bleibt Eigentum des Verkäufers, Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für den Verkäufer als Hersteller, jedoch ohne Verpflichtung für ihn. Erlischt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers durch Verbindung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das (Mit-) Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmäßig (Rechnungswert) auf den Verkäufer übergeht. Der Verkäufer verwahrt das (Mit-) Eigentum des Verkäufers unentgeltlich. Ware, an der dem Verkäufer (Mit-) Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.

Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungs-gemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht im Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubter Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an den Verkäufer ab. Der Verkäufer ermächtigt ihn widerruflich, die an den Verkäufer abgetretenen Forderungen für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einzugsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.

Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf das Eigentum des Verkäufers hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen. Kosten und Schäden trägt der Käufer.

Beim vertragswidrigen Verhalten des Käufers (insbesondere Zahlungsverzug) ist der Verkäufer berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder gegebenenfalls Abtretung der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. Mit der Zurücknahme sowie in der Pfändung in der Vorbehaltsware durch den Verkäufer liegt – soweit nicht das Verbraucher-
kreditgesetz Anwendung findet – kein Rücktritt vom Vertrage.

Zahlung: Bei Überschreitung des Zahlungszieles werden für die Zeit vom Fälligkeitstage bis zum Tage des Zahlungseinganges die üblichen Zinsen und Kosten berechnet. Akzepte und Wechsel gelten nicht als Barzahlung. Die Annahme bleibt vorbehalten. Bei Zahlungsverzug sind auch die noch nicht fälligen Rechnungsbeträge sofort zahlbar.